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   LG Hamburg, 10.10.2014 - 310 O 113/14   

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LG Hamburg, 10.10.2014 - 310 O 113/14 (https://dejure.org/2014,58542)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2014 - 310 O 113/14 (https://dejure.org/2014,58542)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 310 O 113/14 (https://dejure.org/2014,58542)
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  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2014 - 310 O 113/14
    Aus dem Umstand, dass im Falle einer Streitverkündung und eines Beitritts des Dritten bei einem Antrag auf Zurückweisung des Beitritts zu prüfen ist, ob der Dritte ein Interesse an einem Beitritt glaubhaft gemacht hat, folgt, dass allein die Tatsache der Streitverkündung ein rechtliches Interesse nicht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09 -, juris-Tz. 12).

    Die Möglichkeit allein, dass sich ein Gericht in einem Folgeprozess nur faktisch am Ergebnis eines Vorprozesses orientieren könnte, begründet noch kein rechtliches Interesse i.S.v. § 66 ZPO (BGH GRUR 2011, 557).

  • OLG München, 08.06.2000 - U (K) 6126/99

    Voraussetzungen der Nebenintervention; Empfehlung fester Preise durch den

    Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2014 - 310 O 113/14
    (vgl. auch OLG München, Urteil vom 08. Juni 2000 - U (K) 6126/99, W (K) 684/00 -, juris-Tz. 22, dort zum Fall der Nebenintervention eines Dritten, der sich selbst als klagebefugt ansah).
  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66

    Gerichte für Arbeitssachen - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -

    Auszug aus LG Hamburg, 10.10.2014 - 310 O 113/14
    Geht der Zwischenstreit über die Zulassung zuungunsten des Nebenintervenienten aus, so hat dieser die Kosten des Zwischenstreits in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO zu tragen (vgl. BAG, Urt. v. 05.07.1967, Az.: 4 AZR 338/66, zit. nach juris).
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